Haben Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung noch keinen Rauchmelder? Dann wird es Zeit. Diese sind nämlich inzwischen in fast allen Bundesländern Pflicht.  Schlafräume, Kinderzimmer und Flure müssen mindestens einen  Rauchmelder haben. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Hotels. Zuständig sind in der Regel die Eigentümer, nur in Mecklenburg-Vorpommern bei Wohnungen die Mieter. Die Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen geregelt. In 12 von 16 Bundesländern müssen die Rauchmelder in Wohnungen und Häuser (ausdrücklich auch Einfamilienhäuser!) ohne Wenn und Aber schon jetzt installiert sein. In Bayern, Thüringen, Berlin und Brandenburg gibt es Übergangsfristen. In Bayern Pflicht ab 1.1.2018, in Thüringen ab 1.1.2019 und in Berlin und Brandenburg ab 1.1.2021. 

Zuständig sind in der Regel die Eigentümer, in Mecklenburg-Vorpommern auch die Mieter. Neubauten werden ohnehin immer mit Rauchmeldern ausgestattet.

Insbesondere an die Besitzer eines Einfamilienhauses: Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Im Schadenfall kann schnell der Versicherungsschutz verloren gehen, bei Personenschäden drohen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen. Eine wirklich große Investition ist das aber nicht. Zuverlässige (und zugelassene!!) Rauchmelder gibt es schon ab 20 € das Stück, aber auch Exemplare für über 100 Euro sind zu haben, die sind dann zum Beispiel internetfähig. In Mietwohnungen gilt das als Modernisierung und kann entsprechend umgelegt werden. Installation und Wartung kann man formal selbst vornehmen. Aber Vorsicht! Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte auf jeden Fall einen Fachmann hinzu ziehen. Und eine gerichtsfeste Protokollierung der Wartung und Kontrolle schadet auf keinen Fall.