Seit 1. August gilt die neue Berufszulassungsregelung für Makler und Immobilienverwalter.

Sie sieht vor, dass WEG- und Sondereigentumsverwalter jetzt auch eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung haben müssen, Immobilienmakler waren schon immer dazu verpflichtet. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er zuverlässig ist, in geordneten Verhältnissen lebt und er benötigt zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro. Natürlich braucht nicht jeder Mitarbeiter den 34c, sondern der Inhaber einer Firma, aber auch Selbständige bzw. Handelsvertreter.

Auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main kann man nachlesen, was unter „erforderliche Zuverlässigkeit“ zu verstehen ist: Nicht zuverlässig ist, wer in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung wegen Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Wenn z.B. ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, lebt man nicht mehr in „geordneten Vermögensverhältnissen.“
Bereits tätige Immobilienverwalter haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung zu bekommen.

Weiterbildung jetzt Pflicht

In der neuen Regelung ist auch die Pflicht zur ständigen Weiterbildung festgeschrieben.
Seit 1. August sind Makler und Verwalter gleichermaßen verpflichtet,  sich regelmäßig weiterzubilden. Vorgeschrieben ist eine Mindestdauer von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Das gilt ausdrücklich  nicht nur für die Geschäftsinhaber sondern auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken. Auf Verlangen muss man in der Lage sein, die Teilnahme an den Weitebildungsveranstaltungen nachzuweisen. Wer die geforderten Weiterbildungen nicht nachweisen kann, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Übrigens sind Verwalter und Makler jetzt auch verpflichtet, Ihren Auftraggebern auf Anfrage Informationen über Ihre beruflichen Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen zukommen zu lassen.

 Der erstmalige Zeitraum von 3 Jahren, in dem die 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren sind, umfasst die Kalenderjahre 2018 bis 2020.

Viele Möglichkeiten

Wie kann man dieser Pflicht nachkommen? Möglich sind Seminare, veranstaltet zum Beispiel von IVD, IHK oder Fachanwälten, begleitetes Selbststudium, z.B. In Form von Webinaren oder betriebsinterne Veranstaltungen, die aber ordentlich dokumentiert werden müssen.

In der Verordnung werden auch die Themenkomplexe bzw. Inhalte im Einzelnen aufgezählt: Für Verwalter sind das die Grundlagen der Immobilienwirtschaft, rechtliche Grundlagen, kaufmännische Grundlagen, Verwaltung getrennt nach WEG- und Mietverwaltung, technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Maklerthemen sind z.B. Komplexe Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, Finanzierung, Steuern und natürlich - wie bei Verwaltern - Recht und Verbraucherschutz.  Bei Personen, die gerade eine Ausbildung im Immobilienbereich erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt die Weiterbildungspflicht erst nach 3 Jahren.

Der IVD und andere Marktteilnehmer  begrüßen diese Regelungen grundsätzlich, weisen aber darauf hin, dass das so noch nicht ausreicht. Gefordert wird ein qualifizierter Sachkundenachweis.

Steffen & Co. ganz vorn dabei

Ein Markenzeichen von Steffen & Co. ist, dass nur qualifizierte Bewerber zum Zuge kommen:
Ein Mitarbeiter ist Bachelor der Immobilienwirtschaft, eine Mitarbeiterin Immobilienkauffrau und geprüfte Immobilienmaklerin. Die Geschäftsführer waren jeder mehr als 20 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Immobilienwirtschaft tätig, sind gelernte Immobilienfachwirte, einer Bankkaufmann und Diplom-Volkswirt - die geballte Fachkompetenz. Das entbindet selbstverständlich nicht von der Pflicht, sich trotzdem ständig auf dem Laufenden zu halten. Eine vorgeschriebene Stundenzahl war bei Steffen & Co. dafür allerdings auch in der Vergangenheit nicht nötig. Die Angebote von IVD und IHK, ausgewählte Seminare und Workshops zu besuchen, wurden schon in der Vergangenheit regelmäßig genutzt.